Allgemeine Bedingungen:

mit der Teilnahme bei Swiss Bike Community erklärst du dich für folgende Bedingungen bereit:

Mitgliederbeiträge:

Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt gemäss Statuten CH 45.-, damit der Verein seine Aufgaben ausüben kann.

Der Verein kann für Spezialevent zusätzliche Beiträge von seinen Mitgliedern verlangen, die pro Jahr maximal CHF 240.- erreichen dürfen. Dies dient dazu, dass benötigte Infrastruktur (Transporter, Anhänger, etc.) bereitgestellt werden kann.

Wir würden uns freuen wenn auch du an Events eines unserer Vereinsshirts trägst. Dies fördert den Wiedererkennungswert des Vereins und animiert andere auch mitzumachen. Das Vereinsshirt ist ein hochwertiges Sportshirt und fürs Biken super geeignet. Die Kosten dafür betragen CHF 70.—

Datenschutz

Damit der Verein wachsen kann und seine Community im Netz stärken kann, brauchen wir dein Einverständnis damit wir Bilder, Videos und namentliche Erwähnung deiner Identität

durch Verlinkung zu anderen Accounts wie Facebook oder Instagram, Youtube, o.ä., Name, Vorname, Ort und Datum) von dir im Netzwerk von Swiss Bike Community und auf anderen Plattformen veröffentlichen dürfen. Dies dient vorwiegend dem Zweck der Förderung des Vereins und zu Promotionszwecken für Events von Swiss Bike Community.

Der Verein darf deine Daten für interne Auswertungszwecke verwenden, gibt diese Daten jedoch nicht an Dritte weiter, oder verwendet die für werbende Zwecke.

Wir werden keine sensiblen Daten von dir im Netz veröffentlichen und die Privatsphäre respektieren.

Haftungsausschluss:

Der Verein führt regelmässige Sportevents durch bei welchen du dein eigenes Sportgerät mitbringst. Für die Instandhaltung und ordnungsgemässe Wartung bis du selber verantwortlich.

Eine gesunde Selbsteinschätzung ist im Bikesport massgebend und verpflichtet auch dich respektvoll gegenüber dir selbst und anderen zu fahren, um damit Unfälle zu vermeiden. Für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl des Sportgeräts haftest du selber. Nur wenn dem Verein eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, können Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

Mietet der Verein Sportgerät oder Ausrüstung von Dritten so versucht der Verein nach besten Wissen und Gewissen die Tauglichkeit des Geräts zu überprüfen und sicherzustellen. Sollte es dennoch zu Schadensansprüchen kommen, werden diese ausschliesslich der Drittpartei zu Lasten gelegt.

Für eine private Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung bist du selbst verantwortlich.

Ich habe die aktuellen Statuten der Swiss Bike Community gelesen und verstanden und akzeptiere alle Rechten und Pflichten daraus. Als Mitglied der Swiss Bike Community kann ich bei SBC-Anlässen zu Arbeitseinsätzen aufgeboten werden. Ferner bestätige ich, den jährlichen Mitgliederbeitrag (siehe Statuten) zu kennen und diesen pünktlich zu bezahlen. Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Ein allfälliger Austritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Mitglied ist privat gegen Unfall versichert. Bei nicht Einhalten der Statuten kann der Vorstand des SBC Sanktionen ergreifen.